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Einführung der B2B E-Rechnung in Deutschland

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Über uns

Wir bieten eine umfassende und fortlaufend aktualisierte Übersicht über die gesetzlichen Änderungen zur Einführung von E-Rechnungen im Zusammenhang mit dem Wachstumschancengesetz und wie Unternehmen sich darauf vorbereiten können.

Es betrifft alle(!) Unternehmen und Selbstständigen, da es nicht nur das Erstellen von E-Rechnungen, sondern insbesondere das konforme Übermitteln, Empfangen und Verarbeiten von E-Rechnungen umfasst! Des Weiteren können Sie sich bei unserem Informationsservice kostenfrei und unverbindlich anmelden. So verpassen Sie keine aktuellen Änderungen.

Ihre Vorteile
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Definition E-Rechnung

Bisher gelten alle digitalen Rechnungen, z.B. PDF-Formate, die per Email gesendet werden, als E-Rechnung. Die Definition der E-Rechnung wird aber EU-weit grundlegend geändert!

Format
Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird.
Norm
Voraussetzung ist die Anwendung der europäischen Norm (CEN EN 16931) für das Rechnungsformat, wie z.B. die Formate XRechnung oder ZUGPFeRD-PDF.
Sonstiges
Alle anderen Rechnungen, die nicht der Norm EN 16931 entsprechen oder auf Papier übermittelt werden, gelten als „Sonstige Rechnung“!
eBill Service das Tool zur rechtkonformen E-Rechnung

Hintergrund Warum
E-Rechnung?

Durch die EU-Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) gewinnt die E-Rechnung, also die elektronische Rechnungsstellung, in Deutschland und in vielen anderen Ländern zunehmend an Bedeutung. Mit dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung als Pflichtstandard eingeführt.

Die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich (von Firma zu Firma) ab dem 1.Januar 2025 ist ein entscheidender Schritt in Richtung Digitalisierung von Geschäftsprozessen in Deutschland. Es bietet viele Vorteile, darunter Effizienzsteigerungen, Kosteneinsparungen und eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands. Aber auf dem Weg dahin birgt es für die Unternehmen auch einige Herausforderungen, die in der Umsetzung frühzeitig angegangen werden sollten.

Kurzübersicht
Wachstumschancengesetz

Kurzübersicht
Wachstumschancen-gesetz

Die im Rahmen des Wachstumschancengesetzes eingeführte E-Rechnung ist im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2025 ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen in Deutschland.

Ziele

Das Wachstumschancengesetz verfolgt mehrere Ziele im Zusammenhang mit der E-Rechnung

Wesentliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz in Bezug auf die E-Rechnung

Wesentliche Änderung

Das Wachstumschancengesetz bringt verschiedene Änderungen in Bezug auf die E-Rechnung mit sich.

Umsetzung / Vorbereitung

Für eine erfolgreiche Erfüllung ab dem 1. Jan. 2025, sollten Unternehmen auf folgendes achten.

Details zur Einführung der B2B E-Rechnung in Deutschland

Wie sieht es global aus?
Bereits in 63 Staaten ist eine B2B E-Rechnung jetzt oder zukünftig verpflichtend. In 40 Staaten sogar eine B2C E-Rechnung. In 31 Staaten ist ein real-time E-Reporting oder on-request E-Audit verpflichtend. Die E-Rechnung und auch das E-Reporting sind also nicht mehr wegzudiskutieren…

Wie ist der Stand in der EU?
Die Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, zur
– Modernisierung der Mehrwertsteuersysteme
– Betrugsprävention im Rahmen der Umsatzsteuer
– Sicherung und Beschleunigung der Meldesysteme
– Aufwandsreduzierung in den Unternehmen
Dazu ist die stufenweise Einführung der B2B E-Rechnung ab 1.1.2024 bis 1.1.2028 vorgesehen. Des Weiteren ist die Einführung eines real-time E-Reporting ab 1.1.2028 in der Diskussion. *

Wie ist der Stand in Deutschland?
Das Wachstumschancengesetz sieht vor, dass die E-Rechnung, abweichend von der EU, ab 1.1.2025 verpflichtend wird. Dabei ist ebenfalls ein stufenweises Vorgehen geplant:
– Ab 1.1.2025: Verpflichtung zur Empfangsbereitschaft von E-Rechnungen. Damit einhergehend die Zustimmungsumkehr für den Versand von E-Rechnungen. Das bedeutet, dass der Rechnungsempfänger zustimmen muss, wenn der Rechnungssender keine E-Rechnung sendet.
– Ab 1.1.2027: Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800T€.
– Ab 1.1.2028: Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen für alle Unternehmen.
– Ab 1.1.2028: Verpflichtung zur Nutzung einer zertifizierten E-Rechnungsplattform für das real-time E-Reporting. Des Weiteren entfallen Sammelrechnungen, da die E-Rechnung bereits 2 Tage nach Leistungserbringung erstellt werden muss! Weitere 2 Tage später muss die Übermittlung an das real-time Meldesystem erfolgen. *

Bereits ab 1.1.2025 muss die Buchhaltung in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Dazu gehört auch die Visualisierung von reinen E-Rechnungs-Datensätzen (XRechnung).

Es muss mit allen Lieferanten und Dienstleistern abgestimmt werden, ob übergangsweise weiterhin sonstige Rechnungsformate akzeptiert werden. Gleichzeitig muss mit allen Kunden abgestimmt werden, ob diese bereits in der Lage sind, E-Rechnungen zu empfangen.
In den eigenen Systemen müssen für alle Lieferanten, Dienstleister und Kunden entsprechende Kenner hinterlegt werden können.

Alle Rechnungseingangs- und auch die Rechnungsausgangsprozesse müssen auf die individuellen Möglichkeiten der Lieferanten, Dienstleister und Kunden erweitert werden.
Auch die Prozesse für die Übergabe der Belege an den Steuerberater müssen geprüft und angepasst werden, da dieser auch in der Lage sein muss, E-Rechnungen zu verarbeiten.

Um alle Anforderungen im Rahmen der Einführung der E-Rechnung abdecken zu können, sollten Sie sich frühzeitig Unterstützung für die unterschiedlichen Bereiche einholen. Hierzu gehört die Abstimmung mit Ihren Lieferanten, Dienstleister und Kunden, aber auch mit den Herstellern der genutzten IT-Systeme (ERP, PPS, Buchhaltung, etc.).
Damit Sie nicht zwischen die Fronten geraten, stehen wir Ihnen als neutraler Berater bereits jetzt zur Verfügung.

Des Weiteren unterstützen wir Sie nicht nur mit Informationen und KnowHow, sondern ab Mitte 2024 auch mit einem E-Rechnungs-Portal, über das Sie die aktuellen und zukünftigen Anforderungen abdecken und sicherstellen können.

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Hierzu bietet das eBill Service E-Rechnungsportal diverse Schnittstellen, Anbindungen und
Funktionen, die einfach und übersichtlich genutzt werden können.

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Ziele

1. Förderung der Digitalisierung:
Durch die Einführung der E-Rechnung sollen Unternehmen dazu ermutigt werden, Geschäftsprozesse zu digitalisieren und effizienter zu gestalten.

2. Bürokratieabbau:
Die Pflicht zur E-Rechnung wird den bürokratischen Aufwand bei der Verarbeitung von Rechnungen reduzieren und effizientere Prozesse fördern.

3. Kosteneinsparungen:
Die E-Rechnung kann Unternehmen helfen, Kosten im Zusammenhang mit Druck, Papier, Porto und manueller Dateneingabe zu sparen.

4. Umweltschutz
Die Reduzierung von Papier und der Einsatz elektronischer Dokumente tragen zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks bei.

Wesentliche Änderungen

1. Verpflichtende E-Rechnung
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich Rechnungen in elektronischer Form empfangen können.

2. E-Rechnungsstandards:
Es werden einheitliche Standards und Formate für E-Rechnungen festgelegt, um die Interoperabilität sicherzustellen.

3. Datensicherheit:
Unternehmen müssen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Integrität und Vertraulichkeit von E-Rechnungsdaten zu gewährleisten.

4. Sanktionen
Unternehmen, die gegen die E-Rechnungspflicht verstoßen, sind mit Geldstrafen oder anderen Sanktionen konfrontiert.

5. Ausbildung und Schulung
Unternehmen müssen sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter auf die neuen Anforderungen der E-Rechnung vorbereitet und ihnen die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, damit sie die technischen Anforderungen der E-Rechnung verstehen und umsetzen können.

Umsetzung und Vorbereitung

1. Informieren:
Sich frühzeitig über die Anforderungen des Wachstumschancengesetzes informieren und bestehenden Prozesse kritisch überprüfen. Wie z.B. über diese Seite.

2. Technische Anpassungen:
Die notwendigen technischen Voraussetzungen für die E-Rechnungsstellung prüfen und sicherstellen.

3. Mitarbeiter schulen:
Schulungen und Workshops sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter die neuen Anforderungen verstehen und umsetzen können.

4. Compliance sicherstellen:
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellen, um Sanktionen zu vermeiden. Dazu gehören auch die Überprüfung und Aktualisierung ihrer internen Prozesse.

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