Zum 1.1.25 ist in Deutschland die E-Rechnung bei Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) als Standard eingeführt worden. Aktuell gibt es noch viele Unsicherheiten und Irrtümer bei dem Thema. Hier haben wir die wichtigsten 10 Irrtümer zusammengefasst:
Nur für das Erstellen und Versenden von E-Rechnungen gibt es Übergangsfristen. Aber bereits seit 1.1.25 ist jedes Unternehmen und jeder Selbstständige verpflichtet E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Dazu gehört auch das korrekte Validieren und Archivieren der E-Rechnungen!
Des Weiteren kann Ihr Kunde Sie auffordern, dass Sie ihm eine E-Rechnung zusenden, wenn Sie ihn als Kunden behalten wollen. Insbesondere größere Kunden werden dieses verstärkt machen, da hier große Einsparungspotentiale liegen!
Sie müssen zwar keine E-Rechnungen erstellen, auch nach den Übergangsfristen nicht, aber Sie müssen E-Rechnungen trotzdem empfangen und verarbeiten können.
Auch hier kann Ihr Kunde Sie auffordern, dass Sie ihm eine E-Rechnung zusenden, wenn Sie ihn als Kunde behalten wollen!
Seit dem 1.1.25 hat sich die Definition von E-Rechnungen geändert. Eine E-Rechnung muss die Rechnungsdaten in einem strukturieren elektronischen Format enthalten und dieses Format muss der EU-Norm EN 16931 entsprechen. Aktuell sind das z.B. XRechnung (XML-Datei) und ZUGFeRD (PDF-Datei mit einem eingebetteten Datenteil). Normale PDF-Rechnungen sind keine E-Rechnungen!
Leider ist es gar nicht so einfach, eine ZUGFeRD-PDF-Rechnung (E-Rechnung) von einer normalen PDF-Rechnung zu unterscheiden. Der Datensatz ist beim ZUGFeRD-Format in der PDF-Datei „versteckt“. Tückisch hierbei ist, dass die beiden Rechnungsarten unterschiedlich behandelt werden müssen in der Verarbeitung. Daher ist es sehr wichtig zu prüfen, ob eine PDF-Datei eine E-Rechnung ist!
Hier bietet sich z.B. der eBill-Checker an: https://ebill-checker.de
Das ZUGFeRD-Format enthält neben den Datensatz eine normale PDF-Ansicht der Rechnung. Tückisch ist, dass diese durchaus abweichen können. So können im Datensatz Inhalte fehlen, die im PDF-Teil aber dargestellt sind. Für die weitere Verarbeitung sind aber die Daten aus dem Datensatz maßgeblich!
Das ist nicht immer so. Im Datenteil einer ZUGFeRD-Rechnung (und auch bei XRechnungen) können noch Anhänge enthalten sein, wie z.B. Einzelnachweise oder andere Dokumente. Daher ist es wichtig diese aus dem Datenteil zu extrahieren, um diese überhaupt zu sehen!
Bei E-Rechnungen ist es wichtig, dass diese in dem Format archiviert werden, wie diese ins Unternehmen gekommen sind. Sie müssen also sicherstellen, dass diese unverändert archiviert werden. Zudem können XRechnungen (XML-Dateien) nicht in normalen PDF-Archiven archiviert werden!
Das ist schon mal ein guter Anfang. Aber neben der Archivierung muss auch geprüft werden, ob die E-Rechnung strukturell auch wirklich valide ist und der Norm EN 16931 entspricht. Nur dann berechtigt die E-Rechnung auch zum Vorsteuerabzug!
Es gibt aktuell ein regelrechten „Wildwuchs“ an E-Rechnungstools im Internet. Hier müssen Sie genau darauf achten, ob diese Tools auch die DSGVO beachten und wie mit Ihren Daten umgegangen wird. Denn Sie laden hier schließlich Kunden- und Artikeldaten hoch, die für andere Unternehmen interessant sein können!
Ihre Dienstleister/Lieferanten sind dazu nicht verpflichtet, da die E-Rechnung seit 1.1.25 Standard ist. Wenn Ihr Dienstleister/Lieferant Ihnen eine E-Rechnung sendet, hat er seine Rechnungspflicht erfüllt.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://ebill-service.de
Und auch in unserem Blog: https://ebill-service.de/info-hub/
Wir halte Sie auf dem Laufenden und informieren in unserer kostenlosen Webinarreihe über Herausforderungen & Chancen durch die Einführung der B2B E-Rechnung in Deutschland
Ich bin Peter Möller, Geschäftsführer der eBill Service GmbH und wir haben es uns zur Aufgabe gemacht Selbstständige und Unternehmer optimal auf die Herausforderung zur verpflichtenden Einführung der E-Rechnung vorzubereiten.
eBill Service GmbH
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