das Verarbeiten von
E-Rechnungen.
Viele Fragen? Eine Antwort: eBill Service!
Einführung der B2B E-Rechnung in Deutschland
Wir bieten eine umfassende und fortlaufend aktualisierte Übersicht über die gesetzlichen Änderungen zur Einführung von E-Rechnungen im Zusammenhang mit dem Wachstumschancengesetz und wie Unternehmen sich darauf vorbereiten können.
Es betrifft alle(!) Unternehmen und Selbstständigen, da es nicht nur das Erstellen von E-Rechnungen, sondern insbesondere das konforme Übermitteln, Empfangen und Verarbeiten von E-Rechnungen umfasst! Des Weiteren können Sie sich bei unserem Informationsservice kostenfrei und unverbindlich anmelden. So verpassen Sie keine aktuellen Änderungen.
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Definition E-Rechnung
Bisher gelten alle digitalen Rechnungen, z.B. PDF-Formate, die per Email gesendet werden, als E-Rechnung. Die Definition der E-Rechnung wird aber EU-weit grundlegend geändert!
Hintergrund Warum
E-Rechnung?
Durch die EU-Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) gewinnt die E-Rechnung, also die elektronische Rechnungsstellung, in Deutschland und in vielen anderen Ländern zunehmend an Bedeutung. Mit dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung als Pflichtstandard eingeführt.
Die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich (von Firma zu Firma) ab dem 1.Januar 2025 ist ein entscheidender Schritt in Richtung Digitalisierung von Geschäftsprozessen in Deutschland. Es bietet viele Vorteile, darunter Effizienzsteigerungen, Kosteneinsparungen und eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands. Aber auf dem Weg dahin birgt es für die Unternehmen auch einige Herausforderungen, die in der Umsetzung frühzeitig angegangen werden sollten.
Kurzübersicht
Wachstumschancengesetz
Kurzübersicht
Wachstumschancen-gesetz
Die im Rahmen des Wachstumschancengesetzes eingeführte E-Rechnung ist im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2025 ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen in Deutschland.
Ziele
Das Wachstumschancengesetz verfolgt mehrere Ziele im Zusammenhang mit der E-Rechnung.
Wesentliche Änderung
Das Wachstumschancengesetz bringt verschiedene Änderungen in Bezug auf die E-Rechnung mit sich.
Umsetzung / Vorbereitung
Für eine erfolgreiche Erfüllung ab dem 1. Jan. 2025, sollten Unternehmen auf folgendes achten.
Details zur Einführung der B2B E-Rechnung in Deutschland
Rechtlicher Hintergrund
Wie sieht es global aus?
Bereits in 63 Staaten ist eine B2B E-Rechnung jetzt oder zukünftig verpflichtend. In 40 Staaten sogar eine B2C E-Rechnung. In 31 Staaten ist ein real-time E-Reporting oder on-request E-Audit verpflichtend. Die E-Rechnung und auch das E-Reporting sind also nicht mehr wegzudiskutieren…
Wie ist der Stand in der EU?
Die Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, zur
– Modernisierung der Mehrwertsteuersysteme
– Betrugsprävention im Rahmen der Umsatzsteuer
– Sicherung und Beschleunigung der Meldesysteme
– Aufwandsreduzierung in den Unternehmen
Dazu ist die stufenweise Einführung der B2B E-Rechnung ab 1.1.2024 bis 1.1.2028 vorgesehen. Des Weiteren ist die Einführung eines real-time E-Reporting ab 1.1.2028 in der Diskussion. *
Wie ist der Stand in Deutschland?
Das Wachstumschancengesetz sieht vor, dass die E-Rechnung, abweichend von der EU, ab 1.1.2025 verpflichtend wird. Dabei ist ebenfalls ein stufenweises Vorgehen geplant:
– Ab 1.1.2025: Verpflichtung zur Empfangsbereitschaft von E-Rechnungen. Damit einhergehend die Zustimmungsumkehr für den Versand von E-Rechnungen. Das bedeutet, dass der Rechnungsempfänger zustimmen muss, wenn der Rechnungssender keine E-Rechnung sendet.
– Ab 1.1.2027: Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800T€.
– Ab 1.1.2028: Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen für alle Unternehmen.
– Ab 1.1.2028: Verpflichtung zur Nutzung einer zertifizierten E-Rechnungsplattform für das real-time E-Reporting. Des Weiteren entfallen Sammelrechnungen, da die E-Rechnung bereits 2 Tage nach Leistungserbringung erstellt werden muss! Weitere 2 Tage später muss die Übermittlung an das real-time Meldesystem erfolgen. *
Auswirkungen auf die Buchhaltung
Bereits ab 1.1.2025 muss die Buchhaltung in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Dazu gehört auch die Visualisierung von reinen E-Rechnungs-Datensätzen (XRechnung).
Es muss mit allen Lieferanten und Dienstleistern abgestimmt werden, ob übergangsweise weiterhin sonstige Rechnungsformate akzeptiert werden. Gleichzeitig muss mit allen Kunden abgestimmt werden, ob diese bereits in der Lage sind, E-Rechnungen zu empfangen.
In den eigenen Systemen müssen für alle Lieferanten, Dienstleister und Kunden entsprechende Kenner hinterlegt werden können.
Auswirkungen auf die Buchhaltung
Alle Rechnungseingangs- und auch die Rechnungsausgangsprozesse müssen auf die individuellen Möglichkeiten der Lieferanten, Dienstleister und Kunden erweitert werden.
Auch die Prozesse für die Übergabe der Belege an den Steuerberater müssen geprüft und angepasst werden, da dieser auch in der Lage sein muss, E-Rechnungen zu verarbeiten.
Vorbereitung und Unterstützung
Um alle Anforderungen im Rahmen der Einführung der E-Rechnung abdecken zu können, sollten Sie sich frühzeitig Unterstützung für die unterschiedlichen Bereiche einholen. Hierzu gehört die Abstimmung mit Ihren Lieferanten, Dienstleister und Kunden, aber auch mit den Herstellern der genutzten IT-Systeme (ERP, PPS, Buchhaltung, etc.).
Damit Sie nicht zwischen die Fronten geraten, stehen wir Ihnen als neutraler Berater bereits jetzt zur Verfügung.
Des Weiteren unterstützen wir Sie nicht nur mit Informationen und KnowHow, sondern ab Mitte 2024 auch mit einem E-Rechnungs-Portal, über das Sie die aktuellen und zukünftigen Anforderungen abdecken und sicherstellen können.
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der E-Rechnung und die damit verbundenen Herausforderungen für alle Unternehmen in Deutschland
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- Empfangen
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