BMF-Schreiben zur E-Rechnung:

BMF-Schreiben zur E-Rechnung und Bürokratieentlastungsgesetz IV

BMF-Schreiben zur E-Rechnung und Bürokratie-entlastungsgesetz IV

Das lang erwartete BMF-Schreiben ist letzten Monat rausgekommen und das Bürokratieentlastungsgesetz IV ist verabschiedet. Wir beleuchten, was das alles für Sie bedeutet.

BMF-Schreiben zur E-Rechnung

Lange hat es gedauert, nun ist es endlich da:
Das Schreiben vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) zur Einführung der E-Rechnung!

Die wichtigsten Punkte des BMF-Schreiben:

  1. Ergänzende Angaben zur E-Rechnung, z.B. Einzel- oder Stundennachweise, können im Anhang in eine E-Rechnung aufgenommen werden. Es dürden aber keine Links als Anhang enthalten sein!
  2. Neben XRechnung und ZUGFeRD-PDF ist nun auch Peppol-BIS Billing als E-Rechnungsformat anerkannt worden.
  3. Auch Kleinbeträge (unter 250 Euro) können als E-Rechnung ausgestellt werden, sofern der Empfäger nicht explizit widerspricht.
  4. Die Extensions in den E-Rechnungsformaten, z.B. Branchen abhängige Zusatzinformationen, sind nicht Teil der umsatzsteuerrechtliche Vorgaben. Daher kann die Verwendung der Extensions individuell zwischen den Partnern vereinbart werden.
  5. Aktuell reicht der Austausch von E-Rechnungen per E-Mail aus. Da aufgrund des später noch einzuführenden Meldesystems jedoch die Nutzung von E-Rechnungsplattformen von Bedeutung ist, werden die Übermittlungswege noch neu definiert.
  6. Sofern eine empfangene E-Rechnung nicht den Vorgaben CEN 16931 entspricht, kann diese Abgewiesen werden und die Ausstellung und Übermittlung einer validen E-Rechnung verlangt werden.
Bundesministerium der Finanzen und das Schreiben zur E-Rechnung

Bürokratieentlastungsgestz IV verabschiedet

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV bringt ein paar Änderungen, die auch für die E-Rechnung wichtig sind!

Welche wichtigen Punkte ändern sich ab 01.01.2025:

  1. Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege. Diese müssen nur noch 8 statt bisher 10 Jahre aufbewahrt werden.
  2. Mehr digitale Rechtsgeschäfte per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift
  3. Digitale Arbeitsverträge, so dass Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Vertragsbedingungen informieren können.
  4. Digitale Steuerbescheide
Bundesgesetzblatt Logo - Bürokratieentlastungsgesetz IV und die E-Rechnung

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Autor

Peter Möller

Ich bin Peter Möller, Geschäftsführer der eBill Service GmbH und wir haben es uns zur Aufgabe gemacht Selbstständige und Unternehmer optimal auf die Herausforderung zur verpflichtenden Einführung der E-Rechnung vorzubereiten.

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