Ab 9. Oktober 2025:

Pflicht zur Empfängerüberprüfung (VoP) – was Unternehmen jetzt beachten sollten

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Zahlungsdienstleister in der EU den neuen Service „Verification of Payee“ (VoP) anbieten.

Dabei wird vor der Autorisierung einer Euro-Überweisung (Standard & Echtzeit) geprüft, ob IBAN und Empfängername zusammenpassen.

Was bedeutet VoP konkret?

Handlungskatalog für Unternehmen

Damit der Umstieg reibungslos läuft, sollten Sie bis Oktober 2025 folgende Punkte umsetzen:

  1. Stammdaten prüfen
  2. Kunden informieren
  3. Mitarbeitende berücksichtigen
  4. Geschäftspartner einbinden
  5. Software & Prozesse anpassen
  6. Frühzeitig testen

Fazit:

Die VoP-Verordnung bringt mehr Sicherheit, bedeutet aber auch mehr Prüfaufwand.

Unternehmen sollten sich nicht darauf verlassen, dass „alles läuft wie bisher“, sondern ihre Stammdaten konsequent pflegen.

So stellen Sie sicher, dass Überweisungen auch nach dem 9. Oktober 2025 reibungslos und ohne unnötige Warnungen funktionieren.

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Frank Oddey - Geschäftsführer von eBill Service und Autor des Blog Artikels
Autor
Frank Oddey

Ich bin Frank Oddey, Geschäftsführer der eBill Service GmbH und wir haben es uns zur Aufgabe gemacht Selbstständige und Unternehmer optimal auf die Herausforderung zur verpflichtenden Einführung der E-Rechnung vorzubereiten.

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