Pflicht zur Empfängerüberprüfung (VoP) – was Unternehmen jetzt beachten sollten
Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Zahlungsdienstleister in der EU den neuen Service „Verification of Payee“ (VoP) anbieten.
Dabei wird vor der Autorisierung einer Euro-Überweisung (Standard & Echtzeit) geprüft, ob IBAN und Empfängername zusammenpassen.
Was bedeutet VoP konkret?
Bei jeder Euro-Überweisung prüft der Zahlungsdienstleister die Daten und zeigt Ihnen das Ergebnis (Übereinstimmung / fast übereinstimmend, z. B. Tippfehler / keine Übereinstimmung) an.
Sie entscheiden danach selbst: Zahlung korrigieren, abbrechen oder trotz Warnung freigeben.
Handlungskatalog für Unternehmen
Damit der Umstieg reibungslos läuft, sollten Sie bis Oktober 2025 folgende Punkte umsetzen:
Stammdaten prüfen
Kontrollieren Sie, wie Ihr Firmenname bei der Bank hinterlegt ist.
Achten Sie auf identische Schreibweisen in allen Systemen (keine Abkürzungen, Zusätze, Varianten).
Kunden informieren
Geben Sie auf Rechnungen, Bestellbestätigungen und im Onlineshop Ihren korrekten Kontoinhaber-Namen an.
So vermeiden Sie unnötige Rückfragen oder Unsicherheiten bei Vorkasse-Zahlungen.
Mitarbeitende berücksichtigen
Bei Lohnzahlungen: Namensänderungen (z. B. nach Heirat) sofort in den Bankstammdaten hinterlegen, um Warnungen zu vermeiden.
Geschäftspartner einbinden
Klären Sie mit Lieferanten und Partnern, wie deren Kontoinhaber offiziell lautet.
Hinterlegen Sie diese Angaben in Ihren Zahlungsvorlagen, um Warnhinweise zu reduzieren.
Software & Prozesse anpassen
Prüfen Sie ERP-, Buchhaltungs- und Shopsysteme auf korrekte Stammdaten.
Stellen Sie sicher, dass VoP-Rückmeldungen angezeigt und verarbeitet werden können.
Frühzeitig testen
Führen Sie Testüberweisungen durch, um mögliche Abweichungen zu erkennen.
Je früher Sie prüfen, desto weniger Stress gibt es zum Stichtag.
Fazit:
Die VoP-Verordnung bringt mehr Sicherheit, bedeutet aber auch mehr Prüfaufwand.
Unternehmen sollten sich nicht darauf verlassen, dass „alles läuft wie bisher“, sondern ihre Stammdaten konsequent pflegen.
So stellen Sie sicher, dass Überweisungen auch nach dem 9. Oktober 2025 reibungslos und ohne unnötige Warnungen funktionieren.
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