E-Rechnungen erstellen

rechtssicher ohne Systemwechsel
Screenshot der Erstellung von E-Rechnungen im eBill Portal Desktop
E-Rechnungen erstellen im eBill Portal auf dem Smartphone

30 Tage kostenlose Testphase – endet automatisch

E-Rechnung erstellen

Eine E-Rechnung im Sinne des § 14 Abs. 1 UStG ist kein einfaches PDF mehr. Es handelt sich um einen Datensatz, der in einem strukturierten, elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird.

Das Format muss maschinell auswertbar sein (EN 16931). Das ermöglicht eine automatische Weiterverarbeitung ohne Medienbrüche.

Ist die Datei nicht EN 16931-konform oder technisch fehlerhaft, gilt sie lediglich als „sonstige Rechnung“ – mit Risiko für den Vorsteuerabzug ab 2027.

 

Was bei der Erstellung einer E-Rechnung zu beachten ist

Eine E-Rechnung im Sinne des § 14 Abs. 1 UStG muss:

  1. vollständig elektronisch erstellt, übermittelt und empfangen werden können,
  2. in einem strukturierten Format vorliegen, das maschinell auswertbar ist (EN 16931),
  3. alle Pflichtangaben nach §§ 14 und 14a UStG enthalten und
  4. unverändert, lesbar und maschinell verarbeitbar archiviert werden.

1. Grundprinzipien laut BMF

Quelle: BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und 15.10.2025, Randziffern 11–12, 24–35, 6a–6b, 35a

2. XRechnung vs. ZUGFeRD - Unterschiede und Besonderheiten

Merkmal XRechnung ZUGFeRD (EN 16931 / BASIC / EXTENDED)
Format Reine XML-Datei Hybrid (XML + PDF/A-3)
Standardisierung Nationaler Standard
(Deutschland, Profil DE-CIUS nach EN 16931)
Europäischer Hybrid-Standard
Pflichtbestandteile Alle Pflichtfelder der EN 16931 müssen im XML enthalten sein Pflichtfelder ebenfalls im XML; der PDF-Teil dient nur der Lesbarkeit und hat keine steuerliche Relevanz
Führend Der XML-Teil ist maßgeblich; nur dieser gilt als Rechnungsinhalt (Rn. 31 BMF 2024) Der XML-Teil ist maßgeblich
Annahme durch Behörden Verpflichtend im B2G-Bereich Nur, wenn der Empfänger das Format akzeptiert
Versionspflege Durch KoSIT (XRechnung 3.0 – EN 16931 Rev. 2) Durch FeRD (Forum elektronische Rechnung Deutschland)
Zustimmung des Empfängers Nicht erforderlich (gesetzliche Pflicht) Nur erforderlich bei interoperablen Formaten, z. B. ZUGFeRD EXTENDED
Technische Basis XML-Schema UBL 2.1 / CII 16B PDF/A-3 + eingebettetes XML (sichert die Langzeitlesbarkeit des PDF)

Quelle: BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und 15.10.2025, Randziffern 11–12, 24–35, 6a–6b, 35a

3. Pflichtangaben im strukturierten Datenteil (XML

Vollständiger Name und Anschrift
des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG)

Quelle: BMF-Schreiben 2025 Randziffern 11–12, 35

4. Technische und inhaltliche Prüfung (Validierung)

Warum prüfen?

  • Nur valide E-Rechnungen erfüllen die gesetzlichen Anforrderungen.
  • Eine fehlerhafte E-Rechnung gilt als „sonstige Rechnung“ – mit Risiko für den Vorsteuerabzug (ab 2027)

1. Syntaxprüfung

XML-Struktur / Schema-Validität

2. Geschäftsregel-Prüfung

Pflichtfelder, Rechenlogik, EN 16931-Regeln

3. Visuelle Prüfung

z. B. PDF-Ansicht bei ZUGFeRD

Zur Prüfung können z.B. Validatoren der KoSIT oder der eBill-Service verwendet werden.

Quelle: BMF-Schreiben 2025 Randziffern 6a–6b, 35a

5. Übermittlung

Zulässige Übertragungswege:

  • E-Mail (XML oder PDF/A-3 als Anhang)
  • Upload über ein Portal
  • Gemeinsamer Speicherort (z.B. Konzern-Share)
  • Übermittlung über ein Netzwerk wie PEPPOL

Der Übermittlungsweg ist zivilrechtlich zwischen den Parteien zu vereinbaren (Rn. 36 BMF 2024).

Mehrfachversand identischer E-Rechnungen ist zulässig (Rn. 39 BMF 2024).

6. Verantwortung und Nachweise

Wird ein externer Dienstleister oder eine Softwarelösung verwendet, bleibt der Aussteller für die ordnungsgemäße Erstellung und Übermittlung verantwortlich (Rn. 37).

Nachweise, die aufzubewahren sind:

  • Original-XML-Datei
  • Validierungsbericht
  • Versandnachweis (E-Mail-Log, Sendeprotokoll, PEPPOL-Nachweis)

 

Aufbewahrungsfrist: 8 Jahre (§ 14b UStG) – unverändert und maschinenlesbar.

Quelle: BMF-Schreiben 2024/2025 Randziffern 37, 42, 60–61

7. Best Practice - rechtlich und technisch

Unkompliziert & Rechtskonform

In 5 Schritten zur E-Rechnung

Schritt 1

Rechnungsdaten angeben

Sie wählen das gewünschte Rechnungsformat (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD), vergeben die Rechnungsnummer und tragen Rechnungs- sowie Fälligkeitsdatum ein; bei Rechnungen an Behörden ergänzen Sie optional die Leitweg-ID.

Schritt 2

Rechnungsempfänger erfassen

Sie geben die vollständigen Kontaktdaten Ihres Kunden ein – inklusive Adresse und E-Mail-Adresse, an die die E-Rechnung später direkt aus dem Portal versendet wird.

Screenshot Rechnungssteller prüfen
Schritt 3

Rechnungssteller prüfen

Die Stammdaten Ihres Unternehmens sind bereits vorbelegt; Sie ergänzen bei Bedarf eine eigene E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand sowie individuelle Ansprechpartner.

Schritt 4

Zahlungsinformationen hinterlegen

Sie wählen die Zahlungsart (z. B. SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschrift) und hinterlegen Kontoinhaber, IBAN und optional BIC sowie einen Verwendungszweck, der automatisch in der E-Rechnung erscheint.

Screenshot Zahlungsinformationen
Screenshot Rechnungssteller prüfen
Schritt 5

Rechnungspositionen eintragen

Sie erfassen jede Position mit Bezeichnung, Menge, Einheit, Einzelpreis und Umsatzsteuersatz; das Portal berechnet die Summen automatisch und sorgt für eine transparente, nachvollziehbare Rechnung.

E-Rechnung wurde erfolgreich erstellt

Sie finden die Rechnung jetzt unter „Entwürfe“ und können sie dort prüfen, als PDF herunterladen oder direkt per E-Mail versenden.

Mit eBill wird aus der E-Rechnung die easy Rechnung

Warum E-Rechnungen mit eBill Service einfacher sind

Kein Systemwechsel nötig

Nutzen Sie eBill Service einfach ergänzend zu Ihrer bisherigen Buchhaltungssoftware – Ihre bestehenden Abläufe bleiben unverändert.

Direkt versandbereit

Nach der Erstellung können Sie E-Rechnungen direkt aus dem Portal per E-Mail an Ihre Kunden senden.

Rechnungsübersicht

Entwürfe, versendete E-Rechnungen und Rechnungsdetails sind zentral und übersichtlich im Portal gespeichert.

GoBDkonform

Ihre E-Rechnungen werden revisionssicher und GoBD-konform im Portal archiviert – inklusive vollständiger Dokumentation.

E-Rechnungen empfangen

E-Rechnungen gehen im Portal ein, werden automatisch geprüft, konvertiert und für die Verarbeitung in der Buchhaltung vorbereitet.

30 Tage risikofrei testen!

Das sagen Unternehmen zum eBill Service

So nutzen andere Unternehmen eBill Service bereits​

Logo CS Webkontor - einem Kunden der eBill Service GmbH

CS Webkontor GmbH

Groß- und Einzelhandel

„Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der eBill Service GmbH können erhaltene E-Rechnungen auf Wunsch in eine PDF gewandelt werden und normale Rechnungen unserer Gesellschaft als E-Rechnung erstellt und versendet werden. Weiterhin kann das eBill-Portal die komplexen Anforderungen an die Prüfung und Archivierung einer E-Rechnung erfüllen.

Pro4Cess FaveIcon - Unternehmensberatung als zufriedener Kunde bei eBill Service

Pro4cess GmbH

Unternehmensberatung

„Die Einrichtung des Portals war in wenigen Minuten abgeschlossen und wir können nun auch mit E-Rechnungen normal weiterarbeiten.“

Interrogare GmbH

Data Science 

„Das Portal ist sehr einfach zu bedienen und die Informationen zur E-Rechnung sind sehr umfangreich.
Auch der Support antwortet schnell und freundlich.“

Logo der Volkssolidarität Nordost als Referenz für eBill Service

Volksolidarität Bundesverband

Sozial- und Wohlfahrtsverband

„Durch die Funktion eBill2PDF ist es für uns unkompliziert möglich, E-Rechnungen parallel in vorhandene Workflows einzubinden.“

Concredos Logo - Referenz für eBill Service

Concredos GmbH

Partnership & Sales Services

Mit dem E-Rechnungsportal von eBill Service können wir die neuen gesetzlichen Anforderungen zum Empfangen, Verarbeiten und Versenden elektronischer Rechnungen einfach und sicher umsetzen. Die Lösung überzeugt durch ihre einfache Handhabung und die nahtlose Integration in bestehende Prozesse.

E-Rechnung kurz erklärt

Was ist eine E-Rechnung?

Mehr als ein PDF

Eine E-Rechnung ist kein einfacher PDF-Anhang, sondern ein eigener, gesetzlich definierter elektronischer Rechnungsstandard.

Strukturierte Rechnungsdaten

Rechnungsbeträge, Steuern und Positionen liegen strukturiert vor und ermöglichen eine automatische Rechnungsprüfung.

XRechnung & ZUGFeRD

In Deutschland sind XRechnung und ZUGFeRD die gängigen E-Rechnungsformate – eBill Service unterstützt beide normkonform.

E-Rechnungspflicht im Kurzüberblick

Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format, das automatisiert verarbeitet werden kann. Anders als ein einfaches PDF erfüllt sie die Vorgaben der EU-Norm EN 16931 und wird in Deutschland typischerweise als XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung ausgestellt – beides Formate, die für die aktuelle E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ausgelegt sind.

Diese Fristen sollten Sie kennen

Zeitplan der E-Rechnungspflicht

Ab dem 01.01.2025 Pflicht zum Empfangen von E-Rechnungen

Alle Unternehmen – auch Kleinunternehmer – müssen E-Rechnungen im strukturierten Format empfangen, verarbeiten und elektronisch archivieren können. Zusätzlich gilt die Zustimmungsumkehr: Wer keine E-Rechnung senden möchte, braucht die Zustimmung des Empfängers.

Alle Unternehmen – auch Kleinunternehmer – müssen E-Rechnungen im strukturierten Format empfangen, verarbeiten und elektronisch archivieren können. Zusätzlich gilt die Zustimmungsumkehr: Wer keine E-Rechnung senden möchte, braucht die Zustimmung des Empfängers.

Ab 2028 gilt die Versandpflicht von E-Rechnungen im B2B-Bereich für alle Unternehmen (mit definierten Ausnahmen für Kleinunternehmen). Außerdem kommt das Echtzeit-E-Reporting über zertifizierte E-Rechnungsplattformen hinzu; Sammelrechnungen entfallen und Rechnungen müssen zeitnah nach Leistungserbringung elektronisch gemeldet werden.

Grundgebühr

inkl. 1 Unternehmen + 1 Benutzer
20,00
monatlich
  • pro E-Rechnung 0,20€
    (inkl. 10 Jahre Archivierung)
  • optional:
    pro +1 Nutzer / +1 Unternehmen
    2,00€ pro Monat*

*Jeder Account beinhaltet ein Unternehmen und einen Nutzer. Sie können weitere Unternehmen in Ihrem Account anlegen und verwalten und auch weitere Nutzer zu Ihrem Account hinzufügen/einladen.

Transparent & einfach

Ein Preisplan für Alle

Wir sind kein Freund von komplizierten Tarifen oder versteckten Kosten. Mit eBill Service erhalten Sie einen klaren Preisplan für alle Unternehmen – inklusive Erstellung, Empfang und GoBD-konformer Archivierung Ihrer E-Rechnungen.

Icon: eBill2PDF das Tool um E-Rechnungen zu PDF zu konvertieren

E-Rechnungen erstellen & empfangen

E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD erstellen und Eingangsrechnungen zentral im Portal empfangen

eBill2PDF die Perfekte Integration der E-Rechnung in Ihre Unternehmensprozesse

Gewohnte Arbeitsprozesse

eBill Service ergänzt Ihre Buchhaltungssoftware – Ihre bestehenden Prozesse bleiben erhalten und werden um die E-Rechnung erweitert.

eBill Service Grundfunktion: GoBD konforme Archivierung von E-Rechnungen

100% GoBD-konforme Archivierung

Ihre E-Rechnungen werden revisionssicher und GoBD-konform im Portal archiviert und bleiben jederzeit nachvollziehbar.

FAQ

häufig gestellte Fragen
Ist ein PDF per E-Mail schon eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD). Ein PDF-Anhang erfüllt diese Anforderungen nicht.

Ab 01.01.2025 gilt zunächst die Pflicht, E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren zu können – die Versandpflicht startet gestaffelt in den Folgejahren. Mit eBill Service sind Sie dafür schon jetzt richtig aufgestellt: Eingehende E-Rechnungen werden so bereitgestellt, dass Ihre bisherige Buchhaltung unverändert weiterarbeiten kann, und bei Bedarf können Sie mit dem Portal auch bereits eigene E-Rechnungen erstellen.

Mit eBill Service erstellen Sie E-Rechnungen in den gängigen Formaten XRechnung und ZUGFeRD – passend zur aktuellen gesetzlichen Vorgabe.

Nein. eBill Service läuft ergänzend zu Ihrer bestehenden Buchhaltungssoftware. Sie ergänzen Ihren Prozess nur um die Erstellung und den Versand von E-Rechnungen.

Ja. Sie können das E-Rechnungsportal zunächst testen und erste E-Rechnungen erstellen, bevor Sie Ihre Prozesse vollständig umstellen.

Jetzt mit der E-Rechnung starten

Testen Sie eBill Service 30 Tage kostenlos und erstellen Sie Ihre ersten E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD – ergänzend zu Ihrer bisherigen Buchhaltungssoftware und ohne Angabe von Zahlungsdaten. So machen Sie Ihre Rechnungsstellung fit für die aktuelle E-Rechnungspflicht.

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